Historie der Photovoltaik Einspeisevergütung
Durch Photovoltaik-Anlagen erzeugter Strom wird seit Jahren besonders gefördert, indem eine festgeschriebene Vergütung erfolgt, die so genannte Photovoltaik Einspeisevergütung. Der Name Einspeisevergütung kommt aufgrund der Tatsache zustande, dass die Photovoltaik Förderung dann zu erhalten ist, wenn der durch Solarenergie erzeugte Strom in das öffentliche Stromnetz eingespeist wird. Die gesetzliche Grundlage für die Photovoltaik Einspeisevergütung ist das Erneuerbare-Energien-Gesetz (kurz: EEG). Die Photovoltaik Einspeisevergütung wird ab dem Zeitpunkt der ersten Nutzung durch den jeweiligen Betreiber der Photovoltaik-Anlage für 20 Jahre festgeschrieben. Generell haben sich die Vergütungssätze in den vergangenen Jahren allerdings in Schritten immer weiter reduziert.
Die historische Entwicklung der Photovoltaik Einspeisevergütung – Anlagen bis 30 KW
Die Höhe der Photovoltaik Einspeisevergütung hängt auch von der Leistung der installierten Anlage ab. Die meisten Privatnutzer haben eine Anlage mit einer Leistung von maximal 30 KW. Wurde diese Photovoltaik-Anlage im Jahre 2008 in Betrieb genommen, so gab es damals noch eine Einspeisevergütung von 46,75 Cent pro erzeugter bzw. eingespeister Kilowattstunde Strom. Im folgenden Jahr (2009) sank die Photovoltaik Einspeisevergütung dann auf 43,01 Cent und ab Januar 2010 erhielt man noch eine Photovoltaik Förderung von 39,14 Cent/kWh. Im Jahre 2010 gab es sogar noch zwei weitere Kürzungen, und zwar zum 1. Juli des Jahres auf 34,05 Cent/kWh und ab Oktober waren es dann noch 33,03 Cent/kWh. Aktuell (Juni 2011) beträgt die Photovoltaik Einspeisevergütung 28,74 Cent/kWh.
Entwicklung der Vergütung für leistungsstärkere Anlagen
Die Einspeisevergütung für leistungsstärkere Anlagen ist noch etwas geringer als die zuvor genannte Förderung, hat sich aber im Laufe der Jahre ebenfalls stetig verringert. So startete die Vergütung zum Beispiel für Anlagen mit einer Leistung bis 100 KW im Jahre 2008 mit 44,48 Cent/kWh, während es heute (Juni 2011) nur noch 27,36 Cent/kWh sind. Bei Anlagen mit einer Leistung bis zu 1 MW verlief die Entwicklung von 43,99 Cent in 2008 bis 25,87 Cent in 2011, während die Anlagen über 1 MW Leistung in 2008 mit 33 Cent/kWh gefördert wurden und heute noch mit 21,57 Cent/kWh.
Informationsstand: Januar 2011
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